COVID-19 | HILFE FÜR KUNST & KULTUR | UPDATE
Die COVID-19-Krise führt in der Kreativbranche zu irreparablen Schäden. Der Erlass zur Schließung aller öffentlichen Veranstaltungen trifft den Kunst- und Kulturbetrieb existenziell. Wir geben ein Update über die gegenwärtig bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten:
Corona-Kurzarbeitsmodell für Kultureinrichtungen mit Angestellten
Grundsätzlich heißt Kurzarbeit, dass die Normalarbeitszeit und in Folge das Arbeitsentgelt wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten vorübergehend herabgesetzt wird. Ziel von Kurzarbeit ist es, die Arbeitskosten temporär zu reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten. Weitere Informationen finden Sie hier.
COVID-19-Fonds & Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds für KünstlerInnen und Kulturvermittlerinnen
Als Ergänzung zu den bisher möglichen Unterstützungsmöglichkeiten wurde der "COVID-19-Fonds" zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 eingerichtet. Dieser unterstützt KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen wenn sie:
- nicht den „Härtefallfonds“ in Anspruch nehmen können
- über einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen
- von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen, d.h. nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) zu decken.
- keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen haben und
- für denselben Sachverhalt nicht bereits Beihilfen aus dem KSVF-Unterstützungsfonds bezogen wurden.
Arbeitsstipendien
Viele freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sind aufgrund des Covid-19-Erlasses der Bundesregierung von Einnahmenausfällen betroffen und damit unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Um Künstlerinnen und Künstler auch während der Corona-Epidemie in ihrem künstlerischen Arbeitsprozess zu halten, wurde im Kulturausschuss die Förderung von Arbeitsstipendien in der Höhe von einer Million Euro beschlossen.
Um den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Bildende Kunst, Neue Medien und Film sowie den freiberuflichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch in dieser Krisensituation die Möglichkeit zu geben, ihrer künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, bietet die Stadt Wien Kultur ab sofort die Möglichkeit an, für einmalige Arbeitsstipendien oder Beihilfen einzureichen.
Die Stadt Wien nimmt von Donnerstag, 2.4. bis zum 29.4. die Ansuchen entgegen. Darüber hinaus wurden im Kulturausschuss der Stadt Wien mehr als 20 Förderanträge beschlossen, darunter auch zahlreiche Dreijahresförderungen.
David Stockhammer | Rechtsanwalt - d.stockhammer@gibelzirm.com
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