Milka Miličić
Rechtsanwaltsanwärterin

Welche Neuerungen bringt die Austrian Limited?

Die Regierung hat im Juni ein neues Gründerpaket angekündigt, welches ua auch eine neue Gesellschaftsform vorsieht: die Austrian Limited. Ziel der neuen Gesellschaftsform ist vor allem eine rasche und unbürokratische Gesellschaftsgründung für Start-ups. Die Austrian Limited soll den international anerkannten Beispielen entsprechen.

Laut den bisherigen Ankündigungen soll das Stammkapital bei der neuen Gesellschaftsform EUR 10.000,-- betragen. Insbesondere soll eine vereinfachte Anteilsübertragung möglich sein. Auch eine Möglichkeit der Verlustverrechnung sowie die steuerliche Absetzbarkeit der Wachstumsfinanzierung wurden angekündigt.

Als Grundlage bei der Gestaltung der Austrian Limited könnte laut Gesellschaftsrechtsexperten der in einer international besetzten Arbeitsgruppe geschaffene European Model Company Act (EMCA) dienen, welcher eine Modellregelung für eine in Europa, aber auch allgemein, anerkannte Kapitalgesellschaftsform darstellt, die von nationalen Gesetzgebern als Vorlage verwendet bzw. ganz oder teilweise übernommen werden kann.

EMCA sieht eine Gründung durch eine Onlineregistrierung vor. Hinsichtlich der Höhe des Stammkapitals sind keine bestimmten Grenzen festgelegt. Weitere Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft nach den Regelungen des EMCA sind etwa: eine vereinfachte Anteilsübertragung, Möglichkeit des Rückerwerbs des eigenen Anteils, unterjährige Dividendenausschüttungen, starke Stellung der Gesellschafter sowie innovative Regelungen über Treuepflichten und Organhaftung.

Es ist nun mit Spannung zu verfolgen, welche dieser Regelungen für die Austrian Limited übernommen werden.

Milka Milicic | Rechtsanwaltsanwärterin m.milicic@gibelzirm.com

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