Was bringt das neue „Energiepaket“?
Am vergangenen Mittwoch hat die Regierung ein Energiepaket beschlossen, welches erneuerbare Energien noch schneller vorantreiben soll. Dieses Paket umfasst insbesondere die nun bereits seit Monaten geplante Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Novelle), welche ein rasches Verfahren für künftige Projekte, wie etwa den Bau von Windrädern, vorsieht. Weiters sollen durch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigung-Gesetz (EABG) auch Genehmigungsverfahren für Projekte unterhalb der UVP-Grenze vereinfacht und beschleunigt werden. Daneben wurde eine Erhöhung der Photovoltaik-Förderung und ein Ausbau der Biogas-Produktion in Aussicht gestellt.
Im Folgenden möchten wir kurz die bekanntgegebenen Eckpunkte der UVP-Novelle zusammenfassen:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für jene Projekte erforderlich, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Lange Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G haben bisher oftmals wichtige Projekte im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien oder Infrastruktur gebremst. Mit der nun beschlossenen Novelle sollen insbesondere Verfahren von großen Infrastrukturprojekten, die zur Energiewende beitragen, schneller und effizienter durchgeführt werden.
Die Novellierung des UVP-G entspricht laut Berichten im Wesentlichen dem im Sommer 2022 vorgelegten Gesetzesentwurf und soll insbesondere eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses sowie durch Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbildes mit sich bringen. Es soll nach der Novelle ua auch die Möglichkeit der Durchführung von Genehmigungsverfahren bei fehlender Flächenwidmung durch den Landesgesetzgeber bestehen, insbesondere muss demnach das Widmungsverfahren nicht abgewartet werden.
Insgesamt sollen Genehmigungsverfahren durch neue verfahrensbezogene Regelungen des UVP-G besser strukturiert und modernisiert werden. Insbesondere soll das Gesetz entsprechend den europäischen Vorgaben angepasst und damit eine Unionsrechtskonformität hergestellt werden.
Die Novelle des UVP-G war bereits in Begutachtung. Es bleibt somit nur die Beschlussfassung im Nationalrat abzuwarten.
Wir freuen uns auf die Umsetzung, Anwendung und Wirkung des neuen UVP-G und werden über Neuigkeiten berichten.
Maximilian Zirm | Partner – m.zirm@gibelzirm.com
Milka Milicic | Rechtsanwältin – m.milicic@gibelzirm.com
Tabea Thurner | Paralegal – t.thurner@gibelzirm.com
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