David Stockhammer
Rechtsanwalt

Wohnrechtsreform ante portas?

Türkis-Grün will bis 2024 das gesamte Wohnrecht reformieren. Anders als unter der Vorgängerregierung ist nicht bloß eine Reform des Mietrechtes, sondern auch des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und das Allgemein Bürgerliche Gesetzbuches (ABGB) vorgesehen. 

Der Ansatz einer Gesamtreform (in Sinne eines abgestimmten, in sich schlüssigen Gesamtpaketes) ist durchaus begrüßenswert. Gegenwärtig wird „Wohnen“ durch mindestens ein halbes Dutzend unterschiedliche Gesetzesmaterien geregelt. Damit einher geht eine Aufsplitterung der politischen wie auch der administrativen Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene. Dadurch entsteht wiederrum das Problem, dass gleiche Regelungsgegenstände in verschiedenen Gesetzen gesondert, damit ähnlich aber nicht gleich, geregelt sind. Eine Vereinheitlichung oder innere Abstimmung der unterschiedlichen Gesetzesmaterien ist daher wünschenswert.

Wie soll die angekündigte Gesamtreform aussehen? Im Regierungsprogramm finden sich zum Thema Wohnen lediglich vier Seiten. Die vagen gehaltenen Punkte lauten "Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau", "Eigentumsbildung fördern", "Baulandmobilisierung" oder "Maklerprovisionen nach dem Bestellerprinzip". Mit Blick auf die seitens der nunmehrigen Regierungsparteien im Wahlkampf gemachten Versprechen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der letzte Punkt als Erstes umgesetzt wird. Dazu mehr im nächsten Beitrag. 
 

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