EDITORIAL
In der Sommerausgabe unseres Magazins berichten wir Ihnen über die wegweisende Entscheidung des OGH zum Wohnungseigentumsgesetz, mit welcher die Rechtsauffassung unseres Immobilienrechtsteams zu den wohnrechtlichen Erwerberschutzbestimmungen bestätigt wurde. Damit konnten wir unsere rechtliche Auffassung zum rechtskonformen Dachbodenausbau vor dem OGH noch einmal erfolgreich durchsetzen.
Weiters möchten wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des OGH im Bereich des Gesellschaftsrechts zur Unzulässigkeit der Übertragung der Kompetenz zur Bestellung der Geschäftsführer einer GmbH sowie über die Novelle des Aktiengesetzes im Hinblick auf die Mitwirkung von Aktionären bei der Festlegung von Vorstands- und Aufsichtsratvergütungen informieren.
Für die im Immobilienrecht interessierten Leser haben wir zwei weitere spannende Artikel zum Bauträgerrecht sowie zur Einschränkung von Kurzzeitvermietungen durch die Novellierung der Wiener Bauordnung sowie die geplante Novelle des WGG verfasst.
Aus unserem internationalen Netzwerk (Ally Law) möchten wir Ihnen berichten, dass es mit Unterstützung unseres Partners Maximilian Zirm (Mitglied des Expansion Committee) neuerlich gelungen ist, zwei weitere hochwertige Mitglieder als Partnerkanzleien zu gewinnen. Wir freuen uns im Besonderen, dass wir mit KCG Partners und ZG Law neue starke Kooperationspartner in Budapest und auf den Philippinen gefunden haben. Wir freuen uns auf die gemeinsame Betreuung grenzüberschreitender Projekte und Causen.
Unsere Partneranwälte haben im März am Annual General Meeting in New Delhi teilgenommen und freuen sich bereits über den Austausch auf europäischer Ebene beim Regional Meeting in Malta im kommenden Herbst. Im Rahmen dessen werden insbesondere grenzüberschreitende rechtliche Fragestellungen zu Kryptowährungen und zur Blockchain-Technologie diskutiert. Wir freuen uns Ihnen darüber zu berichten.
Bis dahin wünschen wir Ihnen einen erholsamen Sommer, viel Spaß bei der Lektüre unseres Magazins und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung!
Erich Gibel | Maximilian Zirm
David Stockhammer | Georg Männl
und das gesamte Team der GIBEL ZIRM Rechtsanwälte