Kommt das „Bestellerprinzip“?
Die Regierung will bis zum Ende der Legislaturperiode das gesamte Wohnrecht reformieren. In den vier Seiten im Regierungsprogramm zum Thema Wohnen findet sich auch der Punkt "Maklerprovisionen nach dem Bestellerprinzip".
Über die geplante Ausgestaltung Bestellerprinzips in Österreich ist noch nicht viel bekannt. Nur bei Mietwohnungen soll es gelten, so viel steht fest.
In Deutschland wurde das Bestellerprinzip bereits im Jahr 2015 eingeführt (ebenfalls nur bei Mieten, beim Kauf blieb es beim alten Modell). Viele Vermieter waren in der Folge nicht mehr bereit, eine (höhere) Provision zu zahlen und übernahmen Vermarktung selbst. Die Marktlücke füllten start-ups mit hybriden Geschäftsmodellen, welche auf eine Kombination von konventioneller Maklerei, digitaler Prozesssteuerung und Online-Plattformen setzen. Folgt das österreicherische Bestellerprinzip dem deutschen Modell, so ließe dies nach wie vor verschiedene Provisionsmodelle zu. Beispielsweise ist es möglich, dass bei einer Immobilienvermittlung sowohl Mieter als auch Vermieter provisionspflichtig werden. Und zwar in dem Fall, dass ein Makler einen Suchauftrag für eine Mietwohnung erhält und dann bei einem anderen Makler ein passendes Objekt findet. Kommt es daraufhin zur Unterzeichnung eines Mietvertrags, können beide Makler jeweils von ihrem Auftraggeber Provision verlangen – es handelt sich um ein „Gemeinschaftsgeschäft“.
Wir werden jedenfalls weiter berichten.
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