David Stockhammer
Attorney

Gemeinnützige Stiftung – Quo vadis?

Gemeinnützige Stiftungen geltend als zunehmend wichtige Akteurinnen im Bereich des Sozialen Zusammenhalts und des Social Entrepreneurships. Über eine Milliarde Euro haben Stiftungen in Europa während der Coronakrise (im ersten Halbjahr 2020) für gemeinnützige Zwecke bereitgestellt. Die Zuwendungen erfolgten va. für den Gesundheits- und Bildungsbereich und für die Unterstützung von Wissenschaft und Forschung.

Seit dem 1.1.2016 ist das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden Gründern von Stiftungen und Fonds zeitgemäße Gestaltungsmöglichkeiten zu Zwecken der Gemeinnützigkeit eröffnet. Das Gesetz hat eine echte Trendwende und neue Möglichkeiten für gemeinnützige Stiftungen mit sich gebracht – die Zahl der neuen gemeinnützigen Stiftungen ist seither merklich angestiegen.

Nun wird das Gesetz (gezwungenermaßen) einer Evaluierung unterzogen. Der Verband für gemeinnütziges Stiften fordert mit Recht zum einem die unbegrenzte Fortführung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes über das Jahr 2020 hinaus sowie insbesondere auch eine Ausweitung der steuerlichen Begünstigung gemeinnütziger Stiftungen.

David Stockhammer | Rechtsanwalt – d.stockhammer@gibelzirm.com

Bild: © Clay Banks | unsplash.com