COVID-19 | HILFE FÜR KUNST & KULTUR | UPDATE
Der Nationalrat hat soeben das „Gesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor den Auswirkungen der COVID-19 Krise“ beschlossen. Das am 5.5.2020 kundgemachte Gesetz ermöglicht es VeranstalterInnen bei COVID19-bedingten Absagen anstelle der Rückerstattung des Ticketpreises Gutscheine auszustellen.
Das Gesetz sieht im Kern also eine Regelung für die Rückerstattung von Eintritts- oder Teilnahmegeldern für Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse durch den jeweiligen Veranstalter vor. Entgelte für bis zu einem Wert von € 70,- werden vorläufig nicht rückerstattet, sondern können in Gutscheine umgewandelt werden. Hat ein Ticket mehr gekostet, haben die Käufer, ergänzend zum Gutschein, ein Anrecht auf eine Barerstattung des Differenzbetrags, maximal jedoch 180,-- Euro. Konkret gelten folgende Regelungen:
- Eintrittskarten oder Teilnehmerentgelte bis zu einem Wert von € 70,- > Gutschein in Höhe des Ticketpreises
- Eintrittskarten oder Teilnehmerentgelte zwischen € 70,- und € 250,- > Gutschein bis zu € 70,-, Rückerstattung des Differenzbetrages;
- Eintrittskarten oder Teilnehmerentgelte über € 250,- > Rückerstattung von € 180,-, Ausstellung eines Gutscheins für den Differenzbetrag;
Die Gutscheine sollen zu einem späteren Zeitpunkt – auch für andere Veranstaltungen des gleichen Veranstalters – einlösbar sein und können auch übertragen werden. Erst nach dem 31. Dezember 2022 wird, im Falle einer Nichteinlösung, eine Rückerstattung fällig.
Nicht anzuwenden sind die neuen Regelungen, wenn Veranstalter des Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses oder Betreiber der Kunst- oder Kultureinrichtung entweder der Bund, ein Land oder eine Gemeinde oder aber ein Rechtsträger ist, der entweder zumindest mehrheitlich im Eigentum des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde steht.
Das Gesetz verfolgt den Zweck unmittelbaren Liquiditätsproblemen von Kulturveranstaltern entgegenzuwirken. Zu beachten ist allerdings, dass wohl vorrangig Veranstalter großer Konzerte und bekannte Festivals in den Genuss der (temporären) Erleichterung kommen. Hier werden Tickets eher lange im Vorhinein erworben - für viele kleinere Kultureinrichtungen erfolgt der Kartenvorverkauf wesentlich kurzfristiger.
David Stockhammer | Rechtsanwalt – d.stockhammer@gibelzirm.com
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