Seit 1. Juli 2021 gilt die Phase V der Covid-19 Kurzarbeit. Anders als die vorherigen Phasen, geht das neue Kurzarbeitsmodell stärker auf die Betroffenheit der Betriebe ein. Folglich wird zwischen besonders betroffenen Unternehmen und allen anderen Betrieben unterschieden. Während es für die besonders betroffenen Unternehmen kaum Änderungen gibt, kommt es bei den restlichen Betrieben zu deutlichen Verschärfungen.