Die Vermietung eines Bestandsobjektes setzt einen gültigen Energieausweis voraus. Die Neue Gebäuderichtlinie, deren Entwurf am 14. März 2023 vom Europäischen Parlament angenommen wurde, erweitert im Sinne der europäischen Nachhaltigkeitsinitiative die Anforderungen an den Inhalt des Energieausweises auf Unionsebene.